Ein Arbeitszeugnis beschreibt Ihre Arbeits- und Sozialverhalten bei Ihren letzten Tätigkeiten. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses wahrheitsgemäß aber auch wohlwollend auszustellen.
Dazu bedient er sich des sog. „Zeugniscodes“.
Bewerber sind oft verunsichert, weil sie diesen nicht deuten können. Weiterhin kommt es in der Praxis häufig vor, dass ausscheidende Mitarbeiter ihre Arbeitszeugnisse selber erstellen dürfen. Auch hier kann es zu Problemen kommen, weil ein „Laie“ die Zeugnissprache nicht versteht und schriftlich umsetzen kann.
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